Einlagensicherung im Detail!
Der Grundsatz, dass pro Kreditinstitut und pro Person bis zu € 100.000,– gesichert sind, ist unabhängig von der Anzahl der Konten beziehungs-weise Sparbücher und gilt auch bei Gemeinschaftskonten. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000,–. Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen! Wenn also zum Beispiel auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000,– besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000,– beanspruchen. Detailinfos können Sie unter: beratung@austrofinanz.at anfordern!
veröffentlicht am: 04. August 2020 Kategorie: Geldanlage, Sparen.